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Dauerstelle

Die Friedensrichterämter führen die in Zivilsachen obligatorischen Schlichtungsverfahren durch. Sie sind zuständig für Forderungsklagen, Konsumentenstreitigkeiten, Arbeitsrechtliche Klagen, Unterhaltsklagen, Erbrechtliche Klagen, Nachbarschaftsklagen, Persönlichkeitsverletzungen usw. In erster Linie wird versucht, zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen. Im Rahmen der Zuständigkeitsvorschriften kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter als erste Gerichtsinstanz ein Urteil erlassen oder den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Für das Friedensrichteramt der Stadt Zürich, Kreise 4 und 5, suchen wir per 1. August 2024 oder nach Vereinbarung eine*n

Kanzleisekretär*in, 80 %

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